Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zuletzt aktualisiert: 17. April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen WebEntwicklungshilfe, Musterstraße 1, 10115 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Webentwicklungs-, Wartungs- und Beratungsleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer. Als schriftlich gilt auch die Bestätigung per E-Mail.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungen und Festpreise
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer arbeitet grundsätzlich mit Festpreisen. Der im Angebot genannte Preis ist verbindlich und umfasst alle im Angebot beschriebenen Leistungen.
(3) Mehrleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden separat berechnet.
(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Materialien zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Abnahme
(1) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Fertigstellung der Leistung. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
(2) Wird die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen erklärt oder verweigert, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt werden.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 3.000 € netto gelten folgende Zahlungsmeilensteine, sofern nicht anders vereinbart: 50% bei Auftragserteilung, 40% bei Fertigstellung, 10% nach Abnahme.
(3) Bei Wartungsverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus per Rechnung oder SEPA-Lastschrift.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB).
§ 7 Gewährleistung und Erfolgsgarantie
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachte Leistung den vereinbarten Anforderungen entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 30 Tage ab Abnahme für Reparaturen und 90 Tage für Neuentwicklungen.
(2) Erfolgsgarantie: Kann der Auftragnehmer das im Angebot beschriebene Problem nicht lösen, entfällt die Vergütung für die betreffende Leistung vollständig.
(3) Die Gewährleistung umfasst die kostenlose Nachbesserung von Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und auf die Arbeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und wird auf das Dreifache der vereinbarten Vergütung beschränkt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, sofern der Auftraggeber es unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen. Vor Beginn jeder Arbeit erstellt der Auftragnehmer ein Backup, sofern technisch möglich.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Zugangsdaten des Auftraggebers werden verschlüsselt gespeichert und nach Projektabschluss gelöscht, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Es gilt die Datenschutzerklärung unter https://webentwicklungshilfe.de/datenschutz/.
§ 10 Wartungsverträge
(1) Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
(3) Nicht in Anspruch genommene Support-Stunden verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026